AGB

1. Angebot

An unser Angebot halten wir uns 12 Wochen gebunden, falls in unserem Angebot nicht eine andere Frist angegeben oder vereinbart oder das Angebot als „freibleibend“ bezeichnet ist.

2. Aufträge

die ohne unser Angebot bei uns eingehen, gelten erst dann als von uns angenommen, wenn wir eine schriftliche Auftrags-Bestätigung erteilt haben oder die Ware mit Lieferschein ausgeliefert wurde.  Für Art und Umfang unserer Leistungen sind alleine diese AGB´s und unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Von unseren Kunden in ihren Bestellungen angeführten Bedingungen sind für uns als  n i c h t gegeben zu betrachten.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich  „ab Werk“ Kiel ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport.

4. Verpackung

Unsere Röhren und Hauben werden in Spezialkartons zum Versand gebracht.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist Kiel

6. Lieferung

Versandweg und Art sind unter Ausschluss unserer Haftung und ohne Gewährleistung für den billigsten und schnellsten Transport und der der Ausnutzung der Transportmittel uns überlassen. Dabei werden  die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.

7. Vereinbarte Lieferzeiten

beginnen frühestens mit dem ersten Werktag nach Datum unserer Auftragsbestätigung. Sie enden mit der Meldung der Fertigstellung oder des Versandes. Die vereinbarten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch in jedem Falle unverbindlich, auch wenn nach unserer Auftragsbestätigung irgendwelche diesbezügliche Absprachen getroffen worden sind.

Für alle äußeren Umstände, wie Lieferungsverzug unserer Unterlieferanten, Streik, Krieg usw., und der dadurch bei uns entstehenden Lieferverzögerungen haften wir in keiner Weise. Es ist jedoch selbstverständlich, dass wir alles tun, um unseren eingegangenen Lieferverpflichtungen in jeder Weise nachzukommen.

8. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

9. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

10. Zahlung

Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit Rechnungsdatum ohne Aufrechnung oder Rückhaltung wegen Gegenansprüche irgendwelcher Art spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen.

11. Rücktritt vom Vertrag

ist uns gestattet:

a) im Falle höherer Gewalt (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aufruhr  usw.) oder falls wir aus triftigen Gründen zu einer Betriebsstilllegung oder -einschränkung kommen sollten, auch wenn solche Ereignisse bei unseren wichtigsten Lieferanten eintreten sollten;

b) wenn beim Kunden Umstände eintreten sollten, durch die die Möglichkeit der Einhaltung seiner Verpflichtung (Zahlung) zweifelhaft erscheint. Etwa erfolgte oder fertiggestellte Teillieferungen können wir bestehen lassen oder liefern.

Irgendwelche Ansprüche erwachsen dann dem Kunden durch unseren Rücktritt nicht.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Ansprüche, die dem Kunden hinsichtlich der Sachen gegen Dritte erwachsen, (z.B. aus bestimmungsmäßiger, ihm daher gestatteter Weiterveräußerung auf Zahlung des Kaufpreises oder aus der Versicherung des Gegenstandes), gehen mit ihrer Entstehung auf uns über.

Der Kunde ist verpflichtet, solche Ansprüche auf unser Verlangen hin in besonderen Urkunden als an uns abgetreten zu bestätigen, oder nach außen hin in eigenem Namen und auf seine Kosten für uns geltend zu machen.

13. Mündliche Nebenabsprachen

 sind für uns unverbindlich.

14. Versicherung und Gewährleistung

Für den Bruch auf dem Versandwege übernehmen wir nur dann Ersatzpflicht, wenn die Sendung durch uns versichert wurde. Die Annahmebedingungen des Transportunternehmens sind vom Kunden zu beachten.

Wir sind berechtigt, aber  n i c h t  verpflichtet, alle Röhren und Hauben zu versichern und die Versicherungsgebühr in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich bei Auftragserteilung etwas Gegenteiliges vereinbart wurde.

15. Bilder, Beschreibungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte

sind für uns unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben uns vorbehalten. Eine weitere Haftung oder Verpflichtung besteht nicht, insbesondere sind alle sonstigen Schadensersatz- und Minderungsansprüche ausgeschlossen.

Alle Fragen zu unseren Garantiebedingungen entnehmen Sie unserer Garantieverpflichtung